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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18 (https://dejure.org/2021,46931)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.07.2021 - L 11 KA 49/18 (https://dejure.org/2021,46931)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - L 11 KA 49/18 (https://dejure.org/2021,46931)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 398
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    Die in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommende, aus der Eigenschaft der Beklagten als Selbstverwaltungskörperschaft folgende Finanzhoheit berechtigt sie zwar nicht pauschal zur Erhebung von Abgaben jeglicher Art, sie ist allerdings für die Deckung ihrer Ausgaben nicht auf "Mitgliedsbeiträge" beschränkt, sondern kann auch Gebühren, (Unkosten-)Umlagen, Sonderbeiträge und Sonderabgaben erheben (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 6 KA 1/13 R -, SozR 4-2500 § 81 Nr. 8, juris, Rn. 18, m.w.N., "kein "numerus clausus" der zulässigen Abgabeformen" ).

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der Normgeber einer Beitragsregelung mit dem von ihm gewählten Maßstab die Grenzen seines Gestaltungsspielraums gewahrt hat (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 6 KA 1/13 R - a.a.O., Rn. 21, 22, m.w.N.).

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander nicht vorteilsgerecht bemessen wurden (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 6 KA 1/13 R - a.a.O., Rn. 23), auf obige Ausführungen wird verwiesen.

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    Durch den von der Beklagten - zusammen mit der Ärztekammer - organisierten ärztlichen Notfalldienst wird der Arzt in die Lage versetzt, dieser Verpflichtung nachzukommen, ohne "rund um die Uhr" persönlich verfügbar zu sein (vgl. dazu BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14, juris-Rn. 14).

    Zu berücksichtigen ist, dass diese weiterhin - kraft ihrer Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung - in zeitlicher Hinsicht umfassend und auch in den Zeiten außerhalb der Sprechstunden für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung zu stehen haben (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14, juris, Rn. 14).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    Anders wäre dies, wenn die darauf beruhenden Honorarabrechnungsbescheide bestandskräftig geworden wären (vgl. BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/08 R - BSGE 105, 236 ff., SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, Rn. 12).

    Im Vertragsarztrecht ist anerkannt, dass auch ohne eine ausdrückliche Ermächtigung zum Erlass derartiger feststellender Bescheide eine entsprechende Regelung zulässig ist, wenn die Beteiligten ein legitimes Interesse an einer Vorab-Feststellung und Vorab-Klärung haben (vgl. BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/08 R - BSGE 105, 236 ff., SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, Rn. 12 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R - BSGE 83, 218 ff., SozR 3-2500 § 87 Nr. 21, SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 152, Rn. 11; BSG, Urteil vom 3. August 2016 - B 6 KA 42/15 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 33 - Rn. 15).

  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R

    Mitteilung - Verwaltungsakt - Regelung - Außenwirkung - Rechtsansicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    In den Blick zu nehmen ist dabei, ob sich dem Schreiben entnehmen lässt, dass eine gesetzliche Regelung für den Einzelfall mit Bindungswirkung "festgestellt, konkretisiert oder individualisiert" wird (BSG, Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 47/02 R - juris, Rn. 22 mit Verweis auf BVerwGE 79, 291, 293 m.w.N.).

    Es ist nicht ausreichend für die Annahme einer Regelungswirkung, wenn nach dem Inhalt des Schreibens zwar eine Rechtsansicht mitgeteilt wird, jedoch noch keine Folgerungen gezogen werden, die als Feststellung einer Rechtsfolge unmittelbar Wirkungen für den Kläger haben (BSG, Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 47/02 R - juris, Rn. 22 zur Feststellung der Höhe des Arbeitslosengeldes).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 (10) KA 62/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    (4) Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. September 2009 - L 11 (10) KA 62/07 - juris, Rn. 29), wonach eine feste Kostenpauschale unzulässig ist.
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    Ihm folgt - nach einer Grußformel - die Rechtsbehelfsbelehrung, deren Bedeutung aus Empfängersicht darin gesehen werden kann, vorangehende Regelungen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit ihrer Anfechtung abzuschließen und zudem typisch für die Handlungsform des Verwaltungsaktes ist (§ 36 Satz 1 SGB X; zur Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrung für die Annahme eines Verwaltungsaktes vgl. auch BSG, Urteil vom 4. März 2021 - B 11 AL 5/20 R - juris-Rn. 13).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    Für die Befreiung von der Kostenumlage infolge Befreiung von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst kann nichts anderes als für die Befreiung von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst selbst gelten, die mit einem Verpflichtungsbegehren zu verfolgen ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 13/06 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 7, juris-Rn. 10, 12).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    Maßgeblich ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 Bürgerliches Gesetzbuch) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 38/13 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 47, juris-Rn. 17).
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abtretung - Grundrente -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    Sowohl der Inhalt als auch das äußere Erscheinungsbild des Bescheides können Aufschluss darüber geben, wie die Erklärung unter Berücksichtigung des objektivierten Empfängerhorizonts nach den Umständen des Einzelfalls verstanden werden muss (BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 13/14 R - juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18
    In den Blick zu nehmen ist dabei, ob sich dem Schreiben entnehmen lässt, dass eine gesetzliche Regelung für den Einzelfall mit Bindungswirkung "festgestellt, konkretisiert oder individualisiert" wird (BSG, Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 47/02 R - juris, Rn. 22 mit Verweis auf BVerwGE 79, 291, 293 m.w.N.).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 42/15 R

    Vergütung zyto- und molekulargenetischer Leistungen - Befugnis der

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 34/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Nichtvertragsarzt - Abzug eines

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2013 - 7 K 4877/11

    Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gebührenbegriff; Härtfallregelung

  • VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11

    Gebührengrundlage für die Kosten besonderer Einrichtungen des ärztlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 11 KA 65/19

    Organisation des ärztlichen Notfalldienstes in der vertragsärztlichen Versorgung

    aa) Während sich die Beklagte hinsichtlich des Erlasses der GNDO auf §§ 75 Abs. 1 Satz 1, 2 (i.d.F. vom 15. Juli 2013 [a.F.] bzw. § 75 Abs. 1b i.d.F. 16. Juli 2015 [n.F.]), 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 5 SGB V i.V.m. § 4 Abs. 7 i.V.m. § 13 Abs. 2, 3 der Satzung stützt (insb. zur Berechtigung Regelungen über die Kostenumlage im Notfalldienst zu treffen: Senat, Urteil vom 28. Juli 2021 - L 11 KA 49/18 - juris), beruht diese bezüglich der Beigeladenen auf den o.g. §§ 6 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 2, 30 Nr. 2 und 31 Abs. 1, 2 HeilBerG NRW i.V.m. § 26 BO (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. November 2013 - a.a.O.).

    Darin liegt ein erheblicher Vorteil, der sich allerdings nicht exakt beziffern lässt (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. November 2013 - a.a.O.; Senat, Urteil vom 28. Juli 2021 - a.a.O.).

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